Geschützte Gebiete

Geschützte Gebiete

Letzte Rückzugsorte für wilde Tiere und Pflanzen

Wir Menschen haben das Gesicht unseres Planeten während der letzten Jahrhunderte grundlegend verändert. Im Flachland von NRW nehmen die Verkehrs- und Siedlungsflächen derzeit einen Anteil von 22,2% an der Landesfläche ein. Zusammen mit den landwirtschaftlich genutzten Flächen (aktuell etwa 49,5%) sind damit über 70% der Landesfläche stark durch den Menschen überformt. Für Natur- und Artenschutz bleibt da oftmals nur noch wenig Platz.

Gesetzlich geschützte Gebiete ermöglichen vielen selten gewordenen Tier- und Pflanzenarten das Überleben in „Ruhezonen“, in denen wir Menschen bewusst auf eigennützige Eingriffe verzichten. In Köln gibt es derzeit 22 Naturschutzgebiete (NSGe), in Leverkusen insgesamt 16. Sie sind nach §23 des Bundesnaturschutzgesetztes (BNatSchG) geschützt und unterliegen damit besonderen Ge- und Verboten. Die Naturschutzstation übernimmt als öffentlich geförderte Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen in vielen dieser Naturschutzgebiete Aufgaben in den Bereichen Arten- und Biotopmonitoring, Fachplanung und praktisches Biotopmanagement.

 

Von der Station betreute Naturschutzgebiete

Ehemalige Kiesgruben

Ehemalige Kiesgruben

Aus den „Wunden der Landschaft“ werden innerhalb kurzer Zeit äußerst artenreiche Lebensräume. Zu den renaturierten Kiesgruben auf Kölner Stadtgebiet gehören die Naturschutzgebiete „Kiesgruben Meschenich“, „Am Vogelacker“, „Am Ginsterpfad“ und die „Kiesgrube Wahn“.

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Kölner Rheinaue

Kölner Rheinaue

Die beiden großen und zusammenhängenden Naturschutzgebiete im linksrheinischen Kölner Norden „Rheinaue Worringen – Langel“ und „Rheinaue Langel – Merkenich“ werden seit 2012 von der Naturschutzstation betreut.

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Verhalten in Naturschutzgebieten

Bitte nicht stören!

In Großstädten wie Köln und Leverkusen wohnen viele Menschen auf engstem Raum zusammen, da sind Nutzungskonflikte auf bestimmten Flächen manchmal kaum vermeidbar. Um eine vielfältige und leistungsfähige Umwelt zu erhalten, ist es allerdings ebenso unvermeidlich, dass wir der Natur an einigen Stellen Rückzugsorte einräumen. An solchen Orten helfen wir der Natur am meisten, wenn wir uns wie stille Gäste verhalten.

Betretungsverbote Nicht alle Naturschutzgebiete dürfen betreten werden. Die Erlaubnis richtet sich nach den jeweiligen Schutzzielen des Gebietes. Bitte informieren Sie sich vorab auf den Infoschildern vor Ort. Offizielle Wege dienen der Besucherlenkung. Sie dürfen in der Regel nicht verlassen werden, um wilde Tiere nicht zu beunruhigen oder gar zu verteiben.

Hunde Auch Naturschützer mögen Hunde. Allerdings dürfen sie in Naturschutzgebieten nicht frei herumlaufen, sondern müssen an der Leine geführt werden. Wer die Leinenpflicht nicht versteht, sollte sich einmal in ein Wildtier hineinversetzen: Ein bodenbrütender Vogel, der auf seinen Eiern sitzt, erleidet Todesangst, wenn in der Umgebung potenzielle Raubtiere frei herumlaufen. Einmal von seinem Nest verscheucht, kühlen die Eier an der Luft schnell aus. Viele Küken überleben solche Brutunterbrechungen nicht und sterben noch im Ei. Neben der Verschreckung von wilden Tieren ist auch der Hundekot problematisch, da er Überschussnährstoffe in zum Teil äußerst sensible Ökosysteme einbringt. Damit verschieben sich die ökologischen Bedingungen und viele an Nährstoffarmut angepasste Pflanzenarten werden von konkurrenzstärkeren Gewächsen verdrängt. So werden im Extremfall aus bunten Magerwiesen eintönige Brennnesselbestände.

Abfall Müll und Gartenabfall haben in der Landschaft nichts verloren, schon gar nicht in Naturschutzgebieten. Gerade illegal verklappte Grünabfälle aus dem Garten stellen eine starke Gefährdung natürlicher Lebensräume dar. Zum Einen führen sie ebenso wie Hundekot zu einer allgemeinen Aufdüngung der Landschaft. Zum Anderen kann darin enthaltendes Pflanzenmaterial exotischer Pflanzen wieder anwachsen und sich in empfindlichen Ökosystemen (zum Teil invasiv) ausbreiten. Nicht selten finden sich heutzutage zum Beispiel Dickichte aus Gartenbambus in Naturschutzgebieten.

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